In der Bundesartenschutzverordnung und im Tierschutzgesetz ist klar geregelt wie man sich zum Schutze der Tier- und Artenvielfalt in Deutschland verhalten und reagieren soll. Dies stellt die Betreiber/die Vereine eines Rasenplatzes vor eine sehr hohe Herausforderung. Denn zum einen geht es um die Verkehrssicherheit der gesamten Anlage und die Einhaltung der UVV-Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Präsentation) auf der anderen Seite die BArtSchV und das TierSchG.
Der sichere Spielbetrieb ist durch Wildtiere wie Maulwürfe, Wildkaninchen, Wildschweine und Wühlmäuse sehr stark eingeschränkt. Natürliche Fressfeinde sind meistens nicht da. Eine fachgerechte Bekämpfung von Kaninchen und Wühlmäusen ist durch das Paarungsverhalten in den meisten Fällen nur von sehr kurzer Dauer. Durch die oberflächlichen Schäden sowie Untertunnelungen sind Unebenheiten und Löcher eine Gefährdung für Jung und Alt und dadurch ein normaler Spielbetrieb oft nicht möglich.
Durch verschiedene Versuche mit dem biologischen Wirkstoff der Capsaicine (Pfefferschotenauszüge) und Brassica nigra (Senfsaatenauszüge) ist es möglich, eine Geruchs- sowie Kontaktsperre gegen Wildtiere aufzubauen – und das rein biologisch. Wildtiere reagieren durch Ihren Geruchssinn sehr empfindlichen auf Capsaicine und Brassica nigra und versuchen diese Regionen zu meiden. Da es sich um ein rein biologische Produkte handelt, ist die Wirkung immer Boden‑, Witterungs- und Pflegeabhängig. Eine regelmäßige Wiederholung (2– 3 x im Jahr) ist dadurch zu Empfehlen. Ein Sachkundenachweis im Pflanzenschutz ist nicht erforderlich. Je nach Wildtierbefall ist die Aufbringung als Granulat oder in flüssiger Form möglich.
Bei einem Wildschweinbefall empfehlen wir, den Boden parallel auf Engerlinge zu überprüfen.
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