Biologisches Vergrämen von Wildtieren im Sportrasen

In der Bun­de­sarten­schutzverord­nung und im Tier­schutzge­setz ist klar geregelt wie man sich zum Schutze der Tier- und Arten­vielfalt in Deutsch­land ver­hal­ten und reagieren soll. Dies stellt die Betreiber/die Vere­ine eines Rasen­platzes vor eine sehr hohe Her­aus­forderung. Denn zum einen geht es um die Verkehrssicher­heit der gesamten Anlage und die Ein­hal­tung der UVV-Unfal­lver­hü­tungsvorschrift (Grund­sätze der Präsen­ta­tion) auf der anderen Seite die BArtSchV und das TierSchG.

Der sichere Spiel­be­trieb ist durch Wildtiere wie Maulwürfe, Wild­kan­inchen, Wild­schweine und Wühlmäuse sehr stark eingeschränkt. Natür­liche Fress­feinde sind meis­tens nicht da. Eine fachgerechte Bekämp­fung von Kan­inchen und Wühlmäusen ist durch das Paarungsver­hal­ten in den meis­ten Fällen nur von sehr kurz­er Dauer. Durch die ober­fläch­lichen Schä­den sowie Unter­tun­nelun­gen sind Uneben­heit­en und Löch­er eine Gefährdung für Jung und Alt und dadurch ein nor­maler Spiel­be­trieb oft nicht möglich.

Durch ver­schiedene Ver­suche mit dem biol­o­gis­chen Wirk­stoff der Cap­saicine (Pfef­fer­schote­nauszüge) und Bras­si­ca nigra (Sen­f­saate­nauszüge) ist es möglich, eine Geruchs- sowie Kon­tak­tsperre gegen Wildtiere aufzubauen – und das rein biol­o­gisch. Wildtiere reagieren durch Ihren Geruchssinn sehr empfind­lichen auf Cap­saicine und Bras­si­ca nigra und ver­suchen diese Regio­nen zu mei­den. Da es sich um ein rein biol­o­gis­che Pro­duk­te han­delt, ist die Wirkung immer Boden‑, Wit­terungs- und Pflege­ab­hängig. Eine regelmäßige Wieder­hol­ung (2– 3 x im Jahr) ist dadurch zu Empfehlen. Ein Sachkun­de­nach­weis im Pflanzen­schutz ist nicht erforder­lich. Je nach Wildtier­be­fall ist die Auf­bringung als Gran­u­lat oder in flüs­siger Form möglich.

Bei einem Wild­schwein­be­fall empfehlen wir, den Boden par­al­lel auf Enger­linge zu überprüfen.

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